"Schulpartnerschaft" beschreibt das Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern.
Gute Beziehungen zwischen den Schulpartnern sind von großer Bedeutung für das Schulklima. Die österreichischen Schulgesetze beschreiben ausdrücklich das Zusammenwirken der Schulpartner als Schulgemeinschaft.
- Die Schülerinnen und Schüler können sich mit Vorschlägen an der Gestaltung des Schulgebäudes und an der Vereinbarung und Umsetzung von gemeinsamen Regeln beteiligen.
- Recht und Pflicht der Erziehungsberechtigten ist es, die Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule zu unterstützen.
- Lehrerinnen und Lehrer haben mit den Erziehungsberechtigten eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts der Schülerinnen und Schüler zu pflegen.
- Zu den Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter gehört ebenfalls die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten - aber natürlich auch der Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern.
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